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Passengers with a Hearing/Visual Impairment

Passagiere mit Hörschäden/Sehbehinderungen

(I) Passagiere mit Hörschäden

Dies bezieht sich auf Passagiere mit starker Schwerhörigkeit.

Aus Sicherheitsgründen dürfen schwerhörige Minderjährige unter 16 Jahren nicht alleine reisen und müssen von einem Erwachsenen begleitet werden. Um für alle Passagiere eine angenehme Reise zu gewährleisten, bietet Air China alleinreisenden Passagieren mit Hörschäden kostenlose Betreuungs- und Unterstützungsleistungen an. Dieser Service kann über die App von Air China, den Direktvertrieb von Air China, autorisierte Verkaufsstellen oder die Air China-Hotline gebucht werden. Bitte checken Sie spätestens 120 Minuten vor der geplanten Abflugzeit am Check-in-Schalter des Flughafens ein.



(II) Passagiere mit Sehbehinderungen

Dies bezieht sich auf Passagiere, die völlig blind bzw. stark schwachsichtig sind oder unter Augenkrankheiten leiden und nicht vollständig mobil sind.

Aus Sicherheitsgründen dürfen blinde Minderjährige unter 16 Jahren nicht alleine reisen und müssen von einem Erwachsenen begleitet werden.

Aufgrund der Flugsicherheitsanforderungen der CAAC kann pro Flug nur eine bestimmte Anzahl von alleinreisenden Passagieren mit derartigen Sehbehinderungen mitreisen. Wie viele solche Passagiere pro Flug mitreisen können, hängt vom Flugzeugtyp ab. Um für alle Passagiere eine angenehme Reise zu gewährleisten, bietet Air China alleinreisenden Passagieren mit Sehbehinderungen kostenlose Betreuungs- und Unterstützungsleistungen an. Um zu vermeiden, dass sie wegen einer Überschreitung des Passagierkontingents alternative Reisevorkehrungen treffen müssen, sollten Passagiere diesen Service über den Direktvertrieb von Air China, eine autorisierte Verkaufsstelle oder die Air China-Hotline buchen. Bitte checken Sie spätestens 120 Minuten vor der geplanten Abflugzeit am Check-in-Schalter des Flughafens ein.



(III) Reisen mit Blinden-/Signalhunden in der Flugkabine

Alleinreisende Passagiere mit Sehbehinderungen/Hörschäden, die einen Blinden-/Signalhund mit in die Flugkabine nehmen, müssen mindestens 16 Jahre alt sein. Beim Einstieg in das Flugzeug müssen sie dafür sorgen, dass der Hund eine Weste trägt, die ihn als Assistenzhund kennzeichnet, angeleint ist und die anderen Passagiere nicht stört. Aufgrund der Flugsicherheitsanforderungen der CAAC kann pro Flug nur eine bestimmte Anzahl derartiger Passagiere mitreisen. Wie viele solche Passagiere pro Flug mitreisen können, hängt vom Flugzeugtyp ab. Wenn Sie mit einem Assistenzhund reisen möchten, reichen Sie spätestens 48 Stunden (einschließlich) vor dem geplanten Abflug beim Direktvertrieb von Air China eine entsprechende Anfrage ein. Passagiere müssen für Assistenzhunde sowohl bei der Buchung als auch beim Check-in am Flughafen einen gültigen Quarantäne- und Impfnachweis vorlegen. Sie müssen sich mit ihrem Assistenzhund spätestens 120 Minuten vor der geplanten Abflugzeit am Check-in-Schalter des Flughafens einfinden.

Für die Mitnahme des Blinden-/Signalhunds ist keine zusätzliche Gebühr zu entrichten. Wenn ein Passagier einwilligt, einen Assistenzhund im Frachtraum reisen zu lassen, führt Air China den Check-in für den Hund, seinen Transportbehälter und sein Futter kostenlos durch und transportiert ihn wie im Regelwerk für den Transport von Tieren im Frachtraum vorgesehen. Das Gewicht des Hunds, des Behälters und des Futters wird nicht auf das Freigepäck des Passagiers angerechnet.

Auf internationalen Strecken müssen sich Passagiere mit den Quarantäne- und Impfrichtlinien für Assistenzhunde in den Ländern, in die sie ein- bzw. aus denen sie ausreisen, vertraut machen und dafür sorgen, dass alle diesbezüglichen Vorschriften eingehalten werden.