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Passagiere mit sonstigen besonderen Anforderungen

Passagiere mit sonstigen besonderen Anforderungen

Service für ältere Passagiere

Wir bieten an ausgewählten Flughäfen in China einen Abflughilfsservice für ältere Passagiere an. Diese Services sind Passagieren vorbehalten, die auf von Air China durchgeführten Flügen reisen und mit dem Flughafen oder den Boarding-Verfahren nicht vertraut sind.

1. Geltungsbereich:

Ältere Passagiere, die am Abreisetag mindestens 65 Jahren alt sind und mit Flughafen- oder Boarding-Verfahren nicht vertraut sind.

2. Berechtigte Flüge:

(1) Berechtigte Flüge:

Flüge ab internationaler Flughafen Peking (PEK), internationaler Flughafen Chengdu Tianfu, internationaler Flughafen Chengdu Shuangliu, internationaler Flughafen Hangzhou Xiaoshan, internationaler Flughafen Chongqing Jiangbei, internationaler Flughafen Tianjin Binhai, internationaler Flughafen Wuhan Tianhe, internationaler Flughafen Wenzhou Longwan, internationaler Flughafen Hohhot Baita und internationaler Flughafen Shenzhen Bao'an UND Ankunft am internationalen Flughafen Peking (PEK), internationalen Flughafen Chengdu Tianfu, internationalen Flughafen Chengdu Shuangliu, internationalen Flughafen Shanghai (Hongqiao), Internationalen Flughafen Shanghai (Pudong), internationalen Flughafen Hangzhou Xiaoshan, internationalen Flughafen Chongqing Jiangbei, internationalen Flughafen Tianjin Binhai, internationalen Flughafen Wuhan Tianhe, internationalen Flughafen Wenzhou Longwan, internationalen Flughafen Hohhot Baita, internationalen Flughafen Urumqi Diwopu, internationalen Flughafen Guangzhou Baiyun, internationalen Flughafen Guiyang Longdongbao, Flughafen Lhasa-Gonggar und internationalen Flughafen Dalian Zhoushuizi.

(2) Servicestandort: Service an Abflughäfen verfügbar.

3. Serviceumfang

Wir bieten den Hilfsservice für ältere Passagiere am Abflughafen. Der Service umfasst die Begleitung des älteren Passagiers vom Check-in-Schalter zum Flugsteig. Ausgewählte Flughäfen haben spezielle Sicherheitskontrollen für ältere Passagiere eingerichtet. Sofern die örtlichen Flughafenvorschriften dies zulassen, bieten wir auch Begleitung für ältere Passagiere beim Durchlaufen der Sicherheitskontrollen.

4. Servicebuchung

Wenn Sie diesen Service benötigen, buchen Sie ihn bitte bis 16:00 Uhr am Tag vor dem Abflug über die Air China-Hotline oder die Air China-Ticketbüros.

5. Servicefrist

Angesichts der unterschiedlichen physischen Entfernungen zwischen Check-in-Schalter und Flugsteig und der Richtlinien für ältere Menschen an verschiedenen Flughäfen steht unser Hilfsservice von zwei Stunden vor Abflug bis 30 Minuten vor Schließung des Check-in-Schalters zur Verfügung.

Die Schließzeiten der Check-in-Schalter finden Sie unter Schließzeiten der Check-in-Schalter an chinesischen Flughäfen für Flüge von Air China.

★Besonderer Hinweis:

Mitarbeiter von Air China können Ihr Handgepäck nicht befördern oder beaufsichtigen. Um eine sichere und reibungslose Reise zu gewährleisten, machen Sie sich bitte mit den Einschränkungen und Anforderungen für Handgepäck und aufgegebenes Gepäck vertraut. Bestimmte Gegenstände sind für Ihr aufgegebenes Gepäck zulässig, jedoch nicht für Ihr Handgepäck, einschließlich Obstmesser und alkoholische Getränke. Bitte achten Sie darauf, dass sich diese Gegenstände in Ihrem aufgegebenen Gepäck befinden. Jedes Gepäck, das die Beschränkungen für nicht aufgegebenes Gepäck in Ihrer Tarifklasse überschreitet, muss aufgegeben werden.

Weitere Informationen zu Einschränkungen für aufgegebenes und nicht aufgegebenes Gepäck finden Sie in den betreffenden Bereichen unterGepäckservice



Verletzte und kranke Passagiere

I. Folgenden Passagieren wird empfohlen, mit einem anderen Transportmittel zu reisen:

1. Passagiere, die sich in einem geistigen, verhaltensbedingten oder körperlichen Zustand befinden, einschließlich unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, der die Sicherheit und Gesundheit ihrer selbst, von anderen Passagieren oder Besatzungsmitgliedern gefährden oder beeinträchtigen kann. Dazu zählen beispielsweise Passagiere, die an einer psychischen Erkrankung leiden, die anderen Passagieren oder sich selbst bei Auftreten dieser Erkrankung schaden kann.

2. Passagiere, die einen bestimmten Geruch oder bestimmte Verhaltensweisen haben, die für andere Passagiere unangenehm sein könnten.

3. Passagiere, bei denen eine schwere Infektionskrankheit bekannt ist oder bei denen der Verdacht auf eine schwere Infektionskrankheit besteht.

4. Passagiere, die die Sicherheitsvorschriften nicht einhalten können. Dazu zählen beispielsweise Passagiere, die beim Starten oder Landen des Flugzeugs nicht auf einem Standardsitz sitzen oder die Rückenlehne nicht aufrichten können, weil sie verletzt sind oder medizinisch behandelt wurden, und es kann keine zufriedenstellende Alternative gefunden werden.

5. Passagiere, die aufgrund einer Verletzung, einer Krankheit oder eines psychischen Zustands nicht in der Lage sind, für sich selbst zu sorgen, und die unbegleitet reisen oder deren Begleitperson nicht in der Lage ist, sich selbst um sie zu kümmern oder sie zu kontrollieren.

6. Passagiere, die Geräte zur Lagerung, Erzeugung oder Verteilung von Sauerstoff mit sich führen.

7. Lethargische Passagiere oder solche, die nach einer Gehirnoperation eine unregelmäßige Atmung haben.

II. Folgende Passagiere dürfen nur nach Erfüllung bestimmter Bedingungen an Bord gehen:


Art der Erkrankung des Passagiers

Anforderungen für Boarding

Kategorie I

1. Passagiere, die medizinische Hilfe benötigen oder während des Fluges medizinische Geräte benutzen müssen, um ihre Flugtauglichkeit zu erhalten (z. B. Passagiere, die während des gesamten Fluges eine Trage oder einen POC benutzen müssen).

2. Passagiere, von denen bekannt ist oder vermutet wird, dass sie an einer schweren Infektionskrankheit leiden, die nicht zu den größeren Infektionskrankheiten gehört.

Eine Flugtauglichkeitsbescheinigung muss vorgelegt werden

Kategorie II

1. Passagiere, die aufgrund von bestimmten Zuständen, Krankheiten oder postoperativen Reaktionen (einschließlich Komplikationen) Transportbeschränkungen unterworfen sind:

(1) Passagiere, die nach einer Operation beim Einsteigen noch an schwerer Anämie (HGB ≤ 60g/L) leiden.

(2) Passagiere, die nach einer Augenoperation Komplikationen wie instabilen Augeninnendruck aufweisen.

(3) Passagiere, die sich nach einem kiefer- und gesichtschirurgischen Eingriff nicht in der praktischen Heilungsphase befinden (z. B. nicht entfernte Nähte nach einer Nasenkorrektur oder nach einer Uvulektomie).

(4) Schlechte funktionelle Erholung der abdominalen Organe nach der Operation.

(5) Passagiere mit einer geplanten Flugdauer von mehr als drei Stunden, die sich wegen Osteoporose einer perkutanen Kyphoplastie unterzogen haben (chirurgische Methode).

3. Passagiere, die aufgrund chirurgischer Eingriffe Reisebeschränkungen unterliegen:

(1) Weniger als 21 Tage nach der Operation (wobei der Tag der Operation bei der Berechnung der Zeit nicht berücksichtigt wird):

A. Hirn- und hirnbezogene Operationen (z. B. Meningeom-Operation).

B. Lungen- und lungenbezogene Operationen (z. B. Lungenpilzinfektion).

C. Herz- und herzbezogene Operationen.

(2) Weniger als 15 Tage nach der Operation (wobei der Tag der Operation bei der Berechnung der Zeit nicht berücksichtigt wird):

Plastische oder andere medizinisch-kosmetische Eingriffe (ausgenommen Augenoperationen), wie z. B. Brustvergrößerung, Rhinoplastik, Fettabsaugung usw.

(3) Weniger als 14 Tage nach der Operation (wobei der Tag der Operation bei der Berechnung der Zeit nicht berücksichtigt wird):

A. Weniger als 14 Tage nach einer Augenlaseroperation oder einer Glaukomoperation. Passagiere dürfen mit einem Nachweis eines stabilen Augendrucks fliegen, der von einem Fachkrankenhaus oder der Augenklinik eines Allgemeinkrankenhauses ausgestellt wurde. Die Anforderungen für den Nachweis der Augendruckstabilität sind die gleichen wie für die Flugtauglichkeitsbescheinigung.

B. Neurochirurgische und nervenbezogene Eingriffe am Oberkörper.

C. Lymphknoten- und lymphknotenbezogene Operationen.

(4) Weniger als 10 Tage nach der Operation (wobei der Tag der Operation bei der Berechnung der Zeit nicht berücksichtigt wird):

A. Andere periokulare Operationen wie z. B. am inneren oder äußeren Canthus (Canthoplastik).

B. Umfassende periokulare Operationen (z. B. Operationen an zwei oder mehr Augenorganen wie Augenlid, Canthus oder Augensack).

C. Doppelte Augenlidplastiken oder Operationen ausschließlich am Augensack mit einer geplanten Flugzeit von (einschließlich) mehr als drei Stunden.

D. Operationen, die Magen, Darm, Blase, Gallenblase, Zwölffingerdarm, Jejunum, Ileum, Blinddarm, aufsteigenden Dickdarm, quer verlaufenden Dickdarm, absteigenden Dickdarm, Sigmakolon oder Rektum betreffen.

(5) Weniger als sieben Tage nach der Operation (wobei der Tag der Operation bei der Berechnung der Zeit nicht berücksichtigt wird):

A. Weniger als sieben Tage nach einer Innenohroperation. Passagiere dürfen mit einem von einem Krankenhaus ausgestellten Nachweis über die komplikationslose Genesung der Innenohrverletzung oder -erkrankung fliegen. Die Anforderungen sind die gleichen wie für die Flugtauglichkeitsbescheinigung.

B. Intranasale Chirurgie.

C. Weniger als sieben Tage nach der Entfernung des inferioren Vena-Cava-Filters.

Eine Flugtauglichkeitsbescheinigung muss vorgelegt werden.

Wenn diese nicht bereitgestellt werden kann,

kann stattdessen ein unterschriebener Risikohinweis vorgelegt werden.

Kategorie III

1. Operationen an Nieren, Leber, Milz, Bauchspeicheldrüse, Eierstöcken, Hoden, Schilddrüse, Nebenschilddrüse, Prostata, Nebenniere, Thymusdrüse, Bauchspeicheldrüse, Zirbeldrüse, Hypophyse, Inselzellen, Gebärmutter und Gebärmutteranhangsgebilde (einschließlich Eierstöcken, Eileiter, Gebärmutterhals und Vagina), Halswirbelsäule, Lendenwirbelsäule, Knochen (außer bei der perkutanen Kyphoplastie-Behandlung bei Osteoporose) und Bänder.

2. Neurochirurgische und nervenbezogene Eingriffe am Oberkörper.

3. Passagiere mit einer geplanten Flugdauer von mehr als drei Stunden, die sich wegen Osteoporose einer perkutanen Kyphoplastie unterzogen haben (chirurgische Methode).

4. Rückenmarkdrainage.

5. Haut- und Muskeloperationen ohne Blutungen.

Eine Flugtauglichkeitsbescheinigung oder der Nachweis, dass die Operation abgeschlossen ist und sich der Passagier nach der Operation in einem guten oder verbesserten Zustand befindet, muss vorgelegt werden

(z. B. ein Entlassungsformular).

Wenn keines der oben genannten Dokumente zur Verfügung gestellt werden kann,

kann stattdessen ein unterschriebener Risikohinweis vorgelegt werden.

III. Die Flugtauglichkeitsdokumente und die postoperativ ausgestellten Dokumente müssen die folgenden Anforderungen erfüllen:

1. Eine Flugtauglichkeitsbescheinigung wird nur dann als gültig angesehen, wenn sie alle folgenden Anforderungen erfüllt:

(1) Sie muss von einer medizinischen Einrichtung ausgestellt sein (private Ärzte/Hausärzte müssen eine Kopie ihrer medizinischen Qualifikation beifügen, z. B. eine ärztliche Qualifikation oder Zulassung).

(2) Sie muss von einem Arzt unterzeichnet oder gestempelt werden.

(3) Sie muss angeben, dass der Passagier flugtauglich ist.

(4) Sie muss in den letzten zehn Tagen vor Abflug ausgestellt worden sein (bei der Berechnung der Abflugzeit wird das Abflugdatum nicht mitgerechnet, d. h., eine am 1. Januar ausgestellte Flugtauglichkeitsbescheinigung kann für Flüge bis spätestens zum 11. Januar verwendet werden).

2. Das postoperative Dokument muss die folgenden Anforderungen erfüllen, um als gültig angesehen zu werden:

(1) Es muss von einer medizinischen Einrichtung ausgestellt sein (private Ärzte/Hausärzte müssen eine Kopie ihrer medizinischen Qualifikation beifügen, z. B. eine ärztliche Qualifikation oder Zulassung).

(2) Es muss mit dem Stempel einer medizinischen Einrichtung oder dem Namensstempel eines Arztes versehen oder von einem Arzt unterzeichnet sein.

(3) Es muss angeben, dass die Operation abgeschlossen ist und der Patient sich nach der Operation in einem guten oder verbesserten Zustand befindet.

Auch wenn Sie unsere Anforderungen erfüllt haben, behalten wir uns das Recht vor, Ihnen den Flug zu verweigern, wenn Sie beim Einsteigen offensichtliche Symptome von Unbehagen zeigen oder wenn wir aus triftigen Gründen feststellen, dass der Flug ein Risiko für Ihre persönliche Sicherheit darstellen würde.

Buchungen

Verletzte und kranke Passagiere sollten uns 48 Stunden vor dem Flug über ihren Zustand informieren.

Einchecken

(1) Check-in-Frist: Es gilt dasselbe wie bei anderen Passagieren.

(1) Check-in-Frist: Es gilt dasselbe wie bei anderen Passagieren.

(3) Sitzplatzvergabe: Im Sinne der Sicherheit in der Kabine werden verletzte und kranke Passagiere nicht auf den Sitzen der Notausgangsreihe platziert.

(4) Erforderliche Prüfungen: Bei Passagieren, die eine Flugtauglichkeitsbescheinigung oder ein postoperativ ausgestelltes Dokument vorlegen müssen, prüfen wir die entsprechenden Dokumente beim Check-in und Boarding. Bitte beachten Sie, dass wir Sie auch bitten können, einen Risikohinweis zu unterzeichnen, nachdem Sie über das Flugrisiko informiert wurden.

Service an Bord

Wir überwachen die laufende physische Verfassung verletzter und kranker Passagiere während des Fluges und ergreifen im Notfall geeignete Maßnahmen.



Passagiere, die auf einer Liege reisen (STCR)

1. Beförderungsanforderungen

Passagieren, die nicht während des gesamten Flugs vom Start bis zur Landung aufrecht sitzen können, bieten wir eine Liegendbeförderung an. Passagiere, die auf die Liegendbeförderung an Bord des Flugzeugs angewiesen sind, können innerhalb der folgenden Fristen über eine beliebige Verkaufsstelle von Air China bzw. einen autorisierten Vertriebspartner eine diesbezügliche Anfrage stellen. Diese Passagiere können die Reise nur antreten, wenn Air China die erforderlichen Vorkehrungen getroffen hat.

A. Passagiere auf Flugstrecken aus den bzw. in die USA oder von/nach Kanada sollten mindestens 48 Stunden (einschließlich) vor dem geplanten Abflug eine entsprechende Anfrage einreichen.

B. Passagiere auf anderen Flugstrecken (nicht aus den bzw. in die USA oder von/nach Kanada) sollten mindestens drei Tage (das Abflugdatum nicht mitgerechnet) vor dem geplanten Abflug eine entsprechende Anfrage einreichen.

Aus Sicherheitsgründen müssen Passagiere mit Liegendbeförderung während des Flugs von mindestens einem erwachsenen Passagier oder einer medizinischen Fachkraft begleitet werden. Bitte checken Sie spätestens 180 Minuten vor der geplanten Abflugzeit am Check-in-Schalter des Flughafens ein.

2. Flugtauglichkeitsbescheinigungen

Bei der Buchung müssen diese Passagiere eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, die innerhalb von zehn Tagen vor ihrem ersten geplanten Abflugdatum (das Abflugdatum nicht mitgerechnet) ausgestellt wurde. Die Flugtauglichkeitsbescheinigung muss der Wahrheit entsprechen, gültig sein und von einem Arzt oder einer medizinischen Einrichtung mit mindestens bezirksweiter Zuständigkeit ausgestellt worden sein, muss aber nicht das Wort „reisetauglich“ enthalten.

Beim Check-in müssen diese Passagiere eine Flugtauglichkeitsbescheinigung vorlegen, die innerhalb von 24 Stunden vor dem geplanten Abflug ausgestellt wurde und es ihnen gestattet, eine Flugreise anzutreten.

3. Geltende Tarife

Auf Flügen, die von Air China durchgeführt werden, ist in der Economy Class eine Liege vorhanden. Passagiere, die auf eine Liegendbeförderung angewiesen sind, müssen für jeden Sitzplatz, der zur Anbringung der Liege benötigt wird, den entsprechenden Tarif bezahlen. Genauere Informationen zu den anfallenden Preisen und Steuern erfragen Sie bitte bei einem Mitarbeiter von Air China.

4. Freigepäck

Auf Strecken, auf denen das Freigepäck nach Gewicht berechnet wird, haben auf Liegendbeförderung angewiesene Passagiere Anspruch auf eine Freigepäckmenge von 60 kg, wobei jedes Gepäckstück 100 cm Länge, 60 cm Breite und 40 cm Höhe nicht überschreiten darf. Auf Strecken, auf denen die Freigepäckmenge nach Gepäckstücken berechnet wird, haben auf Liegendbeförderung angewiesene Passagiere Anspruch auf drei Gepäckstücke als Teil ihrer Freigepäckmenge, wobei jedes Gepäckstück ein Gewicht von 23 kg oder eine Gesamtgröße von 158 cm nicht überschreiten darf.



OPO-Mitarbeiter, die Spenderorgane transportieren

Gilt nur für Direktflüge im Inland, die von Air China durchgeführt werden (ausgenommen: Hongkong (China), Macau (China) und Taiwan (China).

Wenn Sie als Mitarbeiter einer Organisation, die sich mit der Organbeschaffung befasst (Organ Procurement Organization, OPO), gespendete Organe persönlich auf dem Luftweg transportieren müssen und die folgenden Anforderungen erfüllen, sorgen wir gemeinsam mit den Servicemitarbeitern im Flughafen, den Flughafenbehörden und der Flugsicherung dafür, dass für Sie ein grüner Korridor geöffnet wird, damit Sie sicher und ungehindert durch den Flughafen kommen. Andernfalls gelten für Sie die standardmäßigen Sicherheitsverfahren und -services für Flughäfen.

Sie müssen mindestens vier Stunden vor der geplanten Abflugzeit einen Antrag über die Nummer 95583 stellen und dabei Ihre Flugdaten, die Art des Spenderorgans, die Abmessungen des Transportbehälters und etwaige Gefahrgüter angeben.

Das Annahmeformular des Organtransplantationszentrums muss im Original und als Kopie mitgeführt werden. Darin müssen die rechtliche Grundlage, der Zweck des zu transportierenden Organs, der Name des Ansprechpartners, seine Telefonnummer usw. deutlich angegeben werden.

Ein Etikett für den Transport menschlicher Organe muss an einer offensichtlichen Stelle auf dem Transportbehälter angebracht werden, der das gespendete Organ enthält. Wenn das Volumen des Transportbehälters die zulässigen Abmessungen für Handgepäck überschreitet, müssen Sie im Voraus den Kabinensitz-Gepäckservice beantragen. Sie müssen auf alle Transportbehälter achten, die während des Fluges in der Kabine mitgeführt werden.

Passagiere, die hämatopoetische Stammzellen tragen

Gemäß Artikel 32 der Verwaltungsmaßnahmen der Zivilluftfahrtbehörde für den Lufttransport von gespendeten Organen von menschlichen Spendern (CAAC-Veröffentlichung [2017] Nr. 9) bieten wir Passagieren, die hämatopoetische Stammzellen zur Rettung von Patienten mit sich führen, zusammen mit dem Bodenpersonal ein spezielles Unterstützungsverfahren an, wenn alle der folgenden Anforderungen erfüllt sind. Andernfalls werden Sie als regulärer Fluggast befördert.

1. Sie müssen Mitarbeiter einer Blutbank sein, die von einer dem Staatsrat unterstellten Aufsichtsbehörde für das Gesundheitswesen zugelassen ist, oder Mitarbeiter eines Krankenhauses für Blutkrankheiten, eines Kinderkrankenhauses oder eines allgemeinen Tertiärkrankenhauses mit einem von der Aufsichtsbehörde für das Gesundheitswesen zugelassenen und registrierten Fachgebiet für medizinische/pädiatrische Diagnose und Behandlung.

2. Wir benötigen ein Einführungsschreiben Ihrer Einheit, das mit dem offiziellen Stempel Ihrer Einheit versehen ist. Das Einführungsschreiben sollte die Identitätsdaten enthalten, die Sie bei der Buchung Ihres Tickets verwendet haben, die Reiseroute, Informationen über Ihre Einheit, den Namen der Krankenhäuser, die die hämatopoetischen Stammzellen versenden und empfangen, die Art und Verwendung der hämatopoetischen Stammzellen, den Inhalt der Aufbewahrungsboxen für die hämatopoetischen Stammzellen und eine Erklärung, dass der Lufttransport unbedenklich und weder infektiös noch gefährlich ist.

3. Sie müssen mindestens vier Stunden vor der geplanten Abflugzeit einen Antrag über die Nummer 95583 stellen und dabei Ihre Flugdaten, die Art des Spenderorgans, die Abmessungen des Transportbehälters und etwaige Gefahrgüter angeben.

4. Wenn das Volumen des Transportbehälters die zulässigen Abmessungen für Handgepäck überschreitet, müssen Sie den Kabinensitz-Gepäckservice im Voraus buchen.

5. Hämatopoetische Stammzellen müssen die gleichen Sicherheitskontrollen durchlaufen wie der Transport von gespendeten menschlichen Organen.

6. Ihr Einführungsschreiben wird aufbewahrt, wenn wir zustimmen, Sie und die hämatopoetischen Stammzellen, die Sie mit sich führen, zu befördern.

Wenn Sie ein Mitarbeiter (einschließlich des autorisierten Personals) der Red Cross Society of China oder des China Marrow Donor Program sind, bieten wir Ihnen in Übereinstimmung mit den Anforderungen der Red Cross Society of China oder des China Marrow Donor Program ein spezielles Unterstützungsverfahren für die hämatopoetischen Stammzellen, die Sie bei sich tragen, an.