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Frankreich
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Vorschriften für die Ein- und Ausfuhr von Gegenständen nach und aus Frankreich | ![]() |
Gemäß französischen Zollbestimmungen können Reisende von Nicht-EU-Staaten nach Frankreich folgende Gegenstände zollfrei einführen: 200 Zigaretten oder 50 Zigarren, 1 Liter Spirituosen, 2 Liter Wein, 250 Millimeter Kosmetika, 50 Gramm Parfum, 500 Gramm Kaffee, 100 Gramm Tee sowie Gegenstände und Medikamente für den persönlichen Bedarf.
Bargeld im Wert von über 10.000 EUR,
Gegenstände für den persönlichen Bedarf, die die steuerfreie Grenze
überschreiten und Gegenstände für kommerzielle Zwecke müssen deklariert werden.
Kontrollierte Medikamente, Pflanzen und Tiere, Fleischprodukte und andere
Gegenstände mit Beschränkungen müssen deklariert werden und die Einreiseformalitäten
streng durchlaufen. Informationen zu den Einfuhrbestimmungen von Haustieren
nach Frankreich erhalten Sie beim Commercial Department der französischen
Botschaft in China.
Die folgenden Gegenstände gelten als Schmuggelware: Drogen, Betäubungsmittel, Fälschungen und Raubkopien, Waffen, Munition, Sprengstoff, Elfenbeinprodukte, pornografische Materialien, etc.
Steuererstattung bei Ausreise:
Nicht-EU-Bürger, die eine Urlaubs- oder
Geschäftsreise nach Frankreich unternehmen, können die Rückerstattung eines Teiles
der bereits bei Einkäufen im Land gezahlten Mehrwertsteuer beantragen. Gemäß
französischen Regierungsverordnungen können Reisende nur innerhalb von 3
Monaten nach Ausreise aus Frankreich die Steuerrückerstattung für Waren (nicht
Lebensmittel), die am gleichen Tag im gleichen Geschäft für mehr als
175 EUR erworben wurden, beantragen. Lassen Sie sich im Geschäft beim
Einkaufen ein Formular für die Steuerrückerstattung ausstellen, legen Sie Ihren
Personalausweis vor und füllen Sie die persönlichen Informationen aus. Händigen
Sie das Formular zur Steuerrückerstattung dem Flughafenzoll aus und halten Sie
die erworbenen Gegenstände zur Überprüfung bereit.
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Visa | ![]() |
Alle chinesischen Staatsbürger können ein Reisevisum nach Frankreich beantragen. Für einen Visumsantrag werden folgenden Dokumente benötigt:
1. Gültiger Reisepass: Ihr privater Reisepass muss länger als sechs Monate gültig sein. Wenn Ihr Reisepass verlängert wurde, müssen Sie Ihren alten Reisepass ebenfalls vorlegen. Wenn Sie Ihren alten Reisepass verloren haben, müssen Sie einen Nachweis der Verlustmeldung bei einer örtlichen Polizeidienststelle vorlegen.
2. Angaben zu persönlichen Daten: Wurde Ihr Visumsantrag bereits einmal abgelehnt, müssen Sie das Datum und das ablehnende Land angeben, besonders dann, wenn Ihr Visumsantrag bereits einmal von einem Schengen-Land abgelehnt wurde.
3. Die Angaben in Ihrem Visumsantrag müssen der Wahrheit entsprechen.
4. Fotos: 4 Farbfotos mit weißem Hintergrund (ohne Kopfbedeckung)
5. Hukou-Zertifikat: eine Fotokopie Ihres Familienregisters (der auf dem Houkou-Zertifikat angegebene Arbeitgeber muss mit dem Arbeitgeber auf Ihrem Arbeitsnachweis identisch sein; Ihr angegebener Familienstand muss der Wahrheit entsprechen)
6. Sie müssen Ihren Personalausweis und eine Kopie des Personalausweises vorlegen. Als Rentner müssen Sie den Rentennachweis vorlegen. Als Schüler müssen Sie einen Nachweis der Schulbeurlaubung mit Stempel der Schule und Ihrem Schülerausweis vorlegen.
7. Vermögensnachweis: Sie müssen Bankeinlagen von mindestens 30.000 RMB oder das Äquivalent in Fremdwährung, eine Fotokopie eines Immobiliennachweises, Kfz-Schein usw. vorlegen. Wenn ein Ehepaar gemeinsam Visa beantragt, müssen die Bankeinlagen mindestens 60.000 RMB betragen. Wenn der auf dem Immobiliennachweis angegebene Name einer der Eheleute ist, muss eine Heiratsurkunde vorgelegt werden.
8. Arbeitsnachweis: Bogen mit Briefkopf und Stempel des Arbeitgebers
9. 4 leere Bögen mit Briefkopf des Arbeitgebers: Das Papier muss mit dem Stempel des Arbeitgebers versehen sein und den Namen des Arbeitgebers, Anschrift, Telefonnummer und Faxnummer angeben. Das Papier muss von einem Vorgesetzten unterschrieben sein, dessen Titel angegeben wird. (Der Vorgesetzte darf nicht identisch mit dem Antragsteller sein.)
10. Fotokopie der Unternehmenslizenz des Arbeitgebers mit Stempel, aus dem ersichtlich wird, dass das Unternehmen die jährliche Prüfung bestanden hat.
11. Schengen-Visumversicherung, falls Sie ein Schengen-Visum beantragen: Die Versicherungssumme muss mindestens 30.000 EUR oder 300.000 RMB betragen; die Versicherung muss für alle Schengen-Staaten und die gesamte Reisedauer gültig sein.
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Botschaft und Konsulate von Frankreich in China | ![]() |
Französische Botschaft in China
Anschrift: 60 Tianze Road, Chaoyang District, Beijing
Postleitzahl: 100600
Tel.: +86-10-85312000
Fax: +86-10-85312020
Website: www.ambafrance-cn.org
Französisches Generalkonsulat in Shanghai
Anschrift: Road, Shanghai Haitong Securities Building, 689 Guangdong Road, Shanghai
Postleitzahl: 200001
Tel.: +86-21-61032200
Französisches Generalkonsulat in Guangzhou
Anschrift: Guangdong International Hotel, 339 Huanshi East Road, Guangzhou
Postleitzahl: 510098
Tel.: +86-20-28292000
Fax: +86-20-28292001
Französisches Generalkonsulat in Wuhan
Anschrift: Wuhan International Trade Commercial Center, 568 Jianshe Avenue, Wuhan, Hubei
Postleitzahl: 430022
Französisches Generalkonsulat in Chengdu
Anschrift: 2 Zongfu Road, Chengdu, Sichuan
Postleitzahl: 610016
Französisches Generalkonsulat in Shenyang
Anschrift: 34 Nan Shisanwei Road, Heping District, Shenyang, Liaoning
Postleitzahl: 110003
Tel.: +86-24-23190000
Fax: +86-24-23190001
Französisches Generalkonsulat in Hongkong, China
Anschrift: 25/F & 26/F, Tower II, Admirality Centre, 18 Harcourt Road, Hongkong, China
Tel.: +852-37529900
Fax: +852-37529901
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Spannung und Steckdosen | ![]() |
* Obige Informationen dienen lediglich als Referenz. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Botschaft.
* Weitere Informationen zu Visa finden Sie auf der Website der Star Alliance.