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Frankreich

Frankreich

 

Vorschriften für die Ein- und Ausfuhr von Gegenständen nach und aus Frankreich

Gemäß französischen Zollbestimmungen können Reisende von Nicht-EU-Staaten nach Frankreich folgende Gegenstände zollfrei einführen: 200 Zigaretten oder 50 Zigarren, 1 Liter Spirituosen, 2 Liter Wein, 250 Millimeter Kosmetika, 50 Gramm Parfum, 500 Gramm Kaffee, 100 Gramm Tee sowie Gegenstände und Medikamente für den persönlichen Bedarf.

Bargeld im Wert von über 10.000 EUR, Gegenstände für den persönlichen Bedarf, die die steuerfreie Grenze überschreiten und Gegenstände für kommerzielle Zwecke müssen deklariert werden. Kontrollierte Medikamente, Pflanzen und Tiere, Fleischprodukte und andere Gegenstände mit Beschränkungen müssen deklariert werden und die Einreiseformalitäten streng durchlaufen. Informationen zu den Einfuhrbestimmungen von Haustieren nach Frankreich erhalten Sie beim Commercial Department der französischen Botschaft in China.

Die folgenden Gegenstände gelten als Schmuggelware: Drogen, Betäubungsmittel, Fälschungen und Raubkopien, Waffen, Munition, Sprengstoff, Elfenbeinprodukte, pornografische Materialien, etc.

 

Steuererstattung bei Ausreise: 

Nicht-EU-Bürger, die eine Urlaubs- oder Geschäftsreise nach Frankreich unternehmen, können die Rückerstattung eines Teiles der bereits bei Einkäufen im Land gezahlten Mehrwertsteuer beantragen. Gemäß französischen Regierungsverordnungen können Reisende nur innerhalb von 3 Monaten nach Ausreise aus Frankreich die Steuerrückerstattung für Waren (nicht Lebensmittel), die am gleichen Tag im gleichen Geschäft für mehr als 175 EUR erworben wurden, beantragen. Lassen Sie sich im Geschäft beim Einkaufen ein Formular für die Steuerrückerstattung ausstellen, legen Sie Ihren Personalausweis vor und füllen Sie die persönlichen Informationen aus. Händigen Sie das Formular zur Steuerrückerstattung dem Flughafenzoll aus und halten Sie die erworbenen Gegenstände zur Überprüfung bereit. 

 

Visa

Alle chinesischen Staatsbürger können ein Reisevisum nach Frankreich beantragen. Für einen Visumsantrag werden folgenden Dokumente benötigt:

1. Gültiger Reisepass: Ihr privater Reisepass muss länger als sechs Monate gültig sein. Wenn Ihr Reisepass verlängert wurde, müssen Sie Ihren alten Reisepass ebenfalls vorlegen. Wenn Sie Ihren alten Reisepass verloren haben, müssen Sie einen Nachweis der Verlustmeldung bei einer örtlichen Polizeidienststelle vorlegen.

2. Angaben zu persönlichen Daten: Wurde Ihr Visumsantrag bereits einmal abgelehnt, müssen Sie das Datum und das ablehnende Land angeben, besonders dann, wenn Ihr Visumsantrag bereits einmal von einem Schengen-Land abgelehnt wurde.

3. Die Angaben in Ihrem Visumsantrag müssen der Wahrheit entsprechen.

4. Fotos: 4 Farbfotos mit weißem Hintergrund (ohne Kopfbedeckung)

5. Hukou-Zertifikat: eine Fotokopie Ihres Familienregisters (der auf dem Houkou-Zertifikat angegebene Arbeitgeber muss mit dem Arbeitgeber auf Ihrem Arbeitsnachweis identisch sein; Ihr angegebener Familienstand muss der Wahrheit entsprechen)

6. Sie müssen Ihren Personalausweis und eine Kopie des Personalausweises vorlegen. Als Rentner müssen Sie den Rentennachweis vorlegen. Als Schüler müssen Sie einen Nachweis der Schulbeurlaubung mit Stempel der Schule und Ihrem Schülerausweis vorlegen.

7. Vermögensnachweis: Sie müssen Bankeinlagen von mindestens 30.000 RMB oder das Äquivalent in Fremdwährung, eine Fotokopie eines Immobiliennachweises, Kfz-Schein usw. vorlegen. Wenn ein Ehepaar gemeinsam Visa beantragt, müssen die Bankeinlagen mindestens 60.000 RMB betragen. Wenn der auf dem Immobiliennachweis angegebene Name einer der Eheleute ist, muss eine Heiratsurkunde vorgelegt werden.

8. Arbeitsnachweis: Bogen mit Briefkopf und Stempel des Arbeitgebers

9. 4 leere Bögen mit Briefkopf des Arbeitgebers: Das Papier muss mit dem Stempel des Arbeitgebers versehen sein und den Namen des Arbeitgebers, Anschrift, Telefonnummer und Faxnummer angeben. Das Papier muss von einem Vorgesetzten unterschrieben sein, dessen Titel angegeben wird. (Der Vorgesetzte darf nicht identisch mit dem Antragsteller sein.)

10. Fotokopie der Unternehmenslizenz des Arbeitgebers mit Stempel, aus dem ersichtlich wird, dass das Unternehmen die jährliche Prüfung bestanden hat.

11. Schengen-Visumversicherung, falls Sie ein Schengen-Visum beantragen: Die Versicherungssumme muss mindestens 30.000 EUR oder 300.000 RMB betragen; die Versicherung muss für alle Schengen-Staaten und die gesamte Reisedauer gültig sein.

 

Botschaft und Konsulate von Frankreich in China

Französische Botschaft in China 

Anschrift: 60 Tianze Road, Chaoyang District, Beijing

Postleitzahl: 100600

Tel.: +86-10-85312000

Fax: +86-10-85312020

Website: www.ambafrance-cn.org

 

Französisches Generalkonsulat in Shanghai 

Anschrift: Road, Shanghai Haitong Securities Building, 689 Guangdong Road, Shanghai

Postleitzahl: 200001

Tel.: +86-21-61032200

 

Französisches Generalkonsulat in Guangzhou 

Anschrift: Guangdong International Hotel, 339 Huanshi East Road, Guangzhou

Postleitzahl: 510098

Tel.: +86-20-28292000

Fax: +86-20-28292001

 

Französisches Generalkonsulat in Wuhan 

Anschrift: Wuhan International Trade Commercial Center, 568 Jianshe Avenue, Wuhan, Hubei

Postleitzahl: 430022

 

Französisches Generalkonsulat in Chengdu 

Anschrift: 2 Zongfu Road, Chengdu, Sichuan

Postleitzahl: 610016

 

Französisches Generalkonsulat in Shenyang 

Anschrift: 34 Nan Shisanwei Road, Heping District, Shenyang, Liaoning

Postleitzahl: 110003

Tel.: +86-24-23190000

Fax: +86-24-23190001

 

Französisches Generalkonsulat in Hongkong, China 

Anschrift: 25/F & 26/F, Tower II, Admirality Centre, 18 Harcourt Road, Hongkong, China

Tel.: +852-37529900

Fax: +852-37529901

 

Spannung und Steckdosen

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* Obige Informationen dienen lediglich als Referenz. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Botschaft.

* Weitere Informationen zu Visa finden Sie auf der Website der Star Alliance.