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Deutschland

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Vorschriften für die Ein- und Ausfuhr von Gegenständen nach und aus Deutschland

Von Personen nach Deutschland ein-, aus- oder durchgeführte Barwerte oder marktfähige Werte (wie Reiseschecks) dürfen den Wert von 10.000 EUR nicht überschreiten. Höhere Geldbeträge müssen beim Zoll deklariert werden. Anderenfalls kann der deutsche Zoll das Geld im Sinne der Bekämpfung von Geldwäsche einbehalten, Herkunft und Zweck von Ein- und Ausfuhr ermitteln und letztendlich konfiszieren oder der einführenden Person eine Geldstrafe auferlegen. Bitte beachten Sie, dass Bargeld für eine Reisegruppe in Verwahrung einer Person ebenfalls ab der Höchstgrenze von 10.000 EUR bei Ein- und Ausreise deklariert werden muss.

Für Reisende aus EU-Ländern sind Gegenstände des persönlichen Bedarfs bei einer Einfuhr nach Deutschland von der Steuer befreit. Für Reisende aus Nicht-EU-Ländern gelten für Einfuhrmengen steuerbefreiter Gegenstände für Deutschland die folgenden Vorschriften:

 

1. Tabakprodukte: 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak.

2. Alkohol: 1 Liter alkoholische Getränke mit 22 % Alkohol oder mehr; oder 2 Liter alkoholische Getränke mit weniger als 22 % Alkohol; oder 2 Liter Sekt oder Wein mit Alkohol; oder 2 Liter gewöhnlicher Wein.

3. Kaffee: 500 Gramm Kaffee oder 200 Gramm Espresso.

4. Teesorten: 100 Gramm Tee oder 40 Gramm Teekonzentrat.

5. Parfum: 50 Gramm Parfum oder 0,25 Liter Eau de Toilette.

 

Hinweis: Nur Reisende über 17 Jahre dürfen zollfreien Tabak und Alkohol einführen. Nur Reisende über 15 Jahre dürfen Kaffee einführen.

 

Die folgenden Gegenstände unterliegen den deutschen Bestimmungen zur Tier- und Pflanzenquarantäne:

1. Tierische Produkte oder Milchprodukte: Die Einfuhr von Fleisch- oder Milchprodukten aus Nicht-EU-Ländern (außer kleine Mengen dieser Produkte für den persönlichen Gebrauch aus Andorra, den Färöern, Grönland, Island, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und Schweiz) nach Deutschland ist verboten.

2. Andere Lebensmittel: Reisende dürfen kleine Mengen anderer Lebensmittel (nicht mehr als 2 kg) einführen; diese Lebensmittel müssen folgende Bestimmungen erfüllen: a. Es ist vor dem Öffnen kein Kühlen nötig. b. Die Verpackung muss mit dem Logo des Herstellers gekennzeichnet sein; c. Das Produkt ist für den Endverbraucher bestimmt; d. Die Verpackung ist in einem guten Zustand.

 

Visa

Die deutsche Botschaft und die deutschen Konsulate in China haben die Bearbeitung der Anträge für Schengen-Visa an Drittanbieter ausgelagert. Das Outsourcen hat bereits Mitte Oktober 2012 begonnen.

Weitere Informationen zu dem neuen Vorgehen und der Durchführung in der Botschaft oder dem Konsulat in Ihrer Nähe finden Sie unter:

http://www.china.diplo.de/Vertretung/china/zh/02-service/visa/tls/0-s.html

 

Termin für Visa 

Wenn Sie ein Visum beantragen möchten oder einen Antrag für ein Schengen-Visum bei einer Botschaft oder einem Konsulat stellen möchten, müssen Sie bezüglich Ihres Antrags in Bearbeitung einen Termin mit der betreffenden Botschaft oder dem Konsulat vereinbaren. Die deutsche Botschaft und die Konsulate in China haben konsularische Vertretungen in bestimmten Regionen. Welche konsularische Vertretung für Sie zuständig ist, erfahren Sie auf der Website der Botschaft.

 

Einzureichende Dokumente für einen Visumsantrag 

Inhaber eines Schengen-Visums können sich in Schengen-Staaten jeweils im Halbjahresrhythmus bis zu 90 Tage aufhalten. Die Gültigkeitsdauer des Visums ist immer die maximal gestattete Aufenthaltsdauer. Inhaber eines Touristenausweises müssen einen Termin vereinbaren, bevor sie im Konsulat erscheinen, um die Dokumente für den Visumsantrag einzureichen.

* Reisepass unterschrieben vom Antragsteller selbst (zum Zeitpunkt des Visumsantrags muss der Reisepass mindestens 3 weitere Monate nach Ablauf des Visums gültig sein), und eine Fotokopie der Fotoseite im Reisepass

* Vollständig ausgefülltes Antragsformular, vom Antragsteller selbst unterzeichnet

* 2 aktuelle Passfotos (weißer Hintergrund)

* Visa-Gebühr

* Das Original und eine Fotokopie des Krankenversicherungsnachweises, der in allen Schengen-Ländern für die gesamte Aufenthaltsdauer in den Schenken-Ländern gültig ist (siehe Informationen zur Krankenversicherung)

* Das Original des Hukou-Zertifikats und die Fotokopien aller Hukou-Informationsseiten (gilt nur für chinesische Staatsbürger)

* Informationen zu weiteren, verschiedenen zweckgebundenen Antragsdokumenten finden Sie auf der Website der Botschaft.

 

Gebühren Schengen-Visumsantrag  

Gebühren wie folgt, bezahlbar in RMB:

Flughafentransit-Visa und Schengen-Visa (unabhängig von der Gültigkeitsdauer der Visa) 60 €

Kinder zwischen 6 und 12 Jahren                                                                                                   35 €

Kinder unter 6                                                                                                                            kostenlos

 

Gebräuche

Freitag der 13. gilt als Unglückstag.

Achten Sie in Deutschland darauf, sich Frauen gegenüber respektvoll zu benehmen, ihnen beim An- und Ausziehen des Mantels zu helfen, die Tür aufzuhalten, die Dame zuerst gehen zu lassen oder ihr beim Aussteigen aus dem Auto behilflich zu sein.

Trinkgeld. Trinkgelder sind mittlerweile eine wichtige Einnahmequelle im Dienstleistungsbereich. Das Trinkgeld ist nicht nur eine Belohnung, sondern drückt auch den Respekt vor denjenigen aus, die Ihnen die Dienstleistung geboten haben. In Restaurants (außer bei Buffets) liegt ein typisches Trinkgeld bei 5 % – 10 %. Bei einer Tourengruppe erhalten Fahrer und Reiseführer ein Trinkgeld.

 

Botschaft und Konsulate von Deutschland in China

Deutsche Botschaft in China 

Anschrift: 17 Dongzhimenwai Avenue, Chaoyang District, Beijing

Website: http://www.china.diplo.de/Vertretung/china/zh/Startseite.html

 

Deutsches Generalkonsulat in Chengdu 

Anschrift: 19, Section 4, People's South Road, Chengdu

Postleitzahl: 610041

Tel.: +86-28-85280800

Fax: +86-28-85280865

 

Deutsches Generalkonsulat in Guangzhou 

Anschrift: 208 Tianhe Road, Tianhe District, Guangzhou

Postleitzahl: 510620

Tel.:+86-20-83130000

Fax: +86-20-85168133, +86-20-85168459

 

Spannung und Steckdosen

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* Obige Informationen dienen lediglich als Referenz. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Botschaft.

* Weitere Informationen zu Visa finden Sie auf der Website der Star Alliance.