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Italien
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Vorschriften für die Ein- und Ausfuhr von Gegenständen nach und aus Italien | ![]() |
Einreise
Einreisende nach Italien können zollfrei
Gegenstände für den persönlichen Bedarf einführen. Diese dürfen keine
Handelsware sein, und der Gesamtwert darf 175 EUR nicht überschreiten.
Minderjährige unter 15 dürfen Gegenstände im Wert von höchstens 90 EUR
einführen.
Zudem unterliegen einige Gegenstände (Alkohol, Tabak usw.), die steuerfrei eingeführt werden dürfen, den folgenden Beschränkungen: 200 Zigaretten, 50 Zigarren und 250 g Tabak.
Alkoholische Getränke unterliegen den folgenden Beschränkungen: 1 Liter destillierter alkoholischer Getränke mit mehr als 22 % Alkohol oder nicht-denaturierter Alkohol mit einer Reinheit von mehr als 80 %; oder 2 Liter destillierter alkoholischer Getränke, Apéritifs, Sekt und Starkwein mit mindestens 22 % Alkohol oder 2 Liter Wein mit niedrigem Alkoholgehalt.
Parfum: 50 Gramm Parfum und 250 Millimeter Erfrischungsspray.
Kaffeeprodukte: Eines der Folgenden ist gestattet: 500 Gramm Kaffee oder 200 Gramm Kaffeekonzentrat oder Espresso.
Teeprodukte: Eines der Folgenden ist gestattet: 100 Gramm Tee oder 40 Gramm Teekonzentrat.
Oben genannte Gegenstände zählen nicht zu den Gegenständen in der steuerfreien Grenze von 175 EUR. Gegenstände, die nach Italien eingeführt werden und oben genannte Beschränkungen überschreiten, müssen deklariert werden. Überschüssige Mengen sind zollpflichtig.
Ausreise1. Der Preis der erworbenen Gegenstände muss über 155 EUR liegen (einschließlich MwSt.);
2. Die erworbenen Gegenstände dürfen lediglich für den persönlichen Gebrauch bestimmt sein und müssen im persönlichen Gepäck des Reisenden eingeführt werden;
3. Die Bezeichnungen der erworbenen Gegenstände, die persönlichen Informationen des Reisenden und detaillierte Informationen des Reisepasses des Reisenden oder andere Reisedokumente müssen auf der Quittung angegeben sein;
4. Die erworbenen Gegenstände müssen vom Tag des Erwerbs an innerhalb von 3 Monaten aus der EU ausgeführt werden;
5. Der Reisende muss die Gegenstände, deren Steuer zurückerstattet wird, sowie die entsprechende Quittung bei der Ein-/Ausfuhrabteilung des EU-Zolls vorlegen. Dort wird das Zollvisum (VISTO DOGANALE) bei Erhalt abgestempelt, um zu belegen, dass die Gegenstände aus dem Land ausgeführt werden;
6. Die Quittung mit dem Zollvisum müssen dem Einzelhändler innerhalb von 4 Monaten ab Datum des Erwerbs zurückgesendet werden.
7. Der Reisende muss anwesend sein, um zu unterzeichnen und die Rückerstattung entgegenzunehmen.
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Visa | ![]() |
Reisende müssen für einen Kurzurlaub in Italien ein kurzfristiges Touristenvisum beantragen. Folgende Dokumente sind dafür erforderlich:
1. Reisepass: Privater Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten
2. Passfotos: Vier aktuelle Passfotos (aufgenommen in den letzten 6 Monaten) vor weißem Hintergrund und mit Abmessungen von 3,5 x 4,5 cm
3. Personalausweis: Eine Fotokopie beider Seiten des Personalausweises des Antragstellers auf einem DIN A4-Blatt
4. Hukou-Familienregister: Original und Fotokopie eines Hukou-Familienregisters; verheiratete Antragsteller müssen eine Fotokopie der Heiratsurkunde beifügen.
5. Nachweise des Vermögens: Antragsteller müssen einen Nachweis über das persönliche Sparguthaben vorlegen. Der Auszug des Sparbuchs muss im erforderlichen Standardformat der Bank zusammen mit einer Kopie einer korrekten englischen Übersetzung vorgelegt werden. Die Gültigkeitsdauer des Sparbuchauszugs muss bis 3 Monate nach Rückkehr des Antragstellers nach China eingefroren werden. Das Original des Sparbuchauszugs muss der italienischen Botschaft in China zugesendet werden und wird von dieser nicht zurückgesendet. Das Sparbuch wird automatisch nach Ablauf der Gültigkeitsdauer des Auszugs wieder zugänglich. Der Antragsteller muss einen Nachweis seiner persönlichen finanziellen Transaktionen der vergangen 6 Monate oder mehr vorlegen (einschließlich Lohnzahlungen). Der Nachweis der finanziellen Transaktionen muss den Monat der Antragstellung für das Visum enthalten. Zu dem Nachweis weiterer Vermögen zählen auch Fotokopien von Immobilien- und Autobesitz sowie Aktiennachweise, die die Zahlkraft des Antragstellers beweisen.
6. Arbeitsnachweis: Der Nachweis muss den Namen des Antragstellers, Geburtsdatum, Reisepassnummer, Beschäftigung, Einkommen, Anfangsdatum der Beschäftigung, Anfangs- und Enddatum der Reise sowie eine Garantie enthalten, dass der Antragsteller in der angegebenen Zeit in das Heimatland zurückkehrt; Name des Arbeitgebers, Anschrift, Fax- und Telefonnummer; Name und Titel des Vorgesetzten; Anfangs- und Enddatum des Arbeitsvertrages. Der Arbeitsnachweis muss auf Papier mit dem Briefkopf des Arbeitgebers ausgedruckt sein, in englischer Sprache verfasst sein und den Firmenstempel enthalten.
7. Unternehmenslizenz oder Unternehmenscodezertifikat: Wenn der Arbeitgeber des Antragstellers ein Unternehmen ist, muss eine Fotokopie der Unternehmenslizenz auf einem DIN A4-Blatt mit dem Firmenstempel vorgelegt werden. Die Unternehmenslizenz muss den Vermerk der Jahreskontrolle vorweisen. Wenn der Arbeitgeber des Antragstellers eine Institution ist, muss eine Fotokopie des Unternehmenscodezertifikats auf einem DIN A4-Blatt mit dem Firmenstempel vorgelegt werden. Das Unternehmenscodezertifikat muss den Vermerk der Jahreskontrolle vorweisen.
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Gebräuche | ![]() |
In Italien ist der Katholizismus die
wichtigste Religion, wurde jedoch nicht als Staatsreligion eingesetzt. Etwa
87,8 % der Italiener sind Katholiken. Die italienische katholische Kirche
ist Teil der weltweiten römisch-katholischen Kirche.
Jeder Italiener hat einen Taufnamen. Nach der Heirat nehmen die meisten Frauen den Nachnamen des Mannes an. Manche wählen aber auch Doppelnamen. Italiener geben sich bei der Begrüßung die Hand. Freunde und Verwandte nehmen sich in den Arm. Bekannte, die sich auf der Straße treffen, winken sich zu.
In Kirchen und kirchlichen Museen ist das Tragen von Shorts, kurzen Röcken oder ärmellosen Tops untersagt. Schals, Tücher und ähnliches können zum Bedecken der Shorts, kurzen Röcke oder ärmellosen Tops verwendet werden. Besucher des Petersdoms und des Vatikanmuseums durchlaufen eine strenge Begutachtung und sogar einen Sicherheitscheck. Achten Sie also auf Ihre Kleidung und auf die Sachen, die Sie mitnehmen.
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Botschaft und Generalkonsulat | ![]() |
Italienische Botschaft in China
Website: http://www.italyvac.cn/
Beijing Italy Visa Application Center
Zum Einreichen des Antrags oder zur Abholung des Reisepasses:
Anschrift:
Rooms 211-212, F2, Building 1, No. 13 Compound (South Gate, Hailong Petroleum),
Workers Stadium North Road, Chaoyang District, Beijing, China
Öffnungszeiten: 8:00 - 17:00 Uhr von montags bis freitags (außer an Feiertagen)
Tel.: +86-10-84185517, +86-10-84185417
E-Mail: infopek.italycn@vfshelpline.com
Shanghai Italy Visa Application Center
Zum Einreichen des Antrags oder zur Abholung des Reisepasses
Anschrift: 555, Xujiahui Road, Shanghai, China
Postleitzahl: 200023
Öffnungszeiten: montags bis freitags (außer an Feiertagen):
Zum Einreichen des Antrags: 8:00 – 15:00 Uhr
Zum Abholen des Reisepasses: 8:00 – 17:00 Uhr
Zeiten der Hotline: 8:00 – 17:00 Uhr
Tel.: +86-21-63901937, +86-21-63901803
E-Mail: infosha.italycn@vfshelpline.com
Zum Einreichen des Antrags oder zur Abholung des Reisepasses
Anschrift: Rooms 05-06, F2, Shengfeng Plaza, 988 Guangzhou
Dadao, Tianhe District, Guangzhou
Postleitzahl: 510620
Öffnungszeiten: 8:00 – 17:00 Uhr montags bis freitags
Tel.: +86-20-38784008
E-Mail: infocan.italycn@vfshelpline.com
Weitere Informationen zu Visumsanträgen erhalten Sie unter www.esteri.it/visti/home_eng.asp und http://www.esteri.it/eng/index.asp
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Spannung und Steckdosen | ![]() |
* Obige Informationen dienen lediglich als Referenz. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Botschaft.
* Weitere Informationen zu Visa finden Sie auf der Website der Star Alliance .