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Spanien

Spanien

 

Vorschriften für die Ein- und Ausfuhr von Gegenständen nach und aus Spanien 

Einreise 

Gemäß den spanischen Zollbestimmungen dürfen Reisenden keine Drogen und andere Schmuggelware sowie keine Fälschungen oder Raubkopien einführen. Diese Gegenstände werden vom Zoll beschlagnahmt. Der Wert zollfreier Gegenstände darf 175 EUR (für Reisende über 15) oder 90 EUR (für Reisende unter 15) nicht überschreiten.

Die vorgeschriebene Obergrenze für Mengen zollfreier Gegenstände: (a) 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Tabak; (b) 1 Liter Spirituosen mit über 22 % Alkohol oder 2 Liter Wein oder alkoholische Getränke mit weniger als 22 % Alkohol; (c) 50 Gramm Parfum oder 0,25 Liter Eau de Toilette; (d) 500 Gramm Kaffee oder 200 Gramm Espresso; (e) 100 Gramm Tee oder 40 Gramm Teekonzentrat.

Reisende, die gefährdete Wildtier- oder Pflanzenarten nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen nach Spanien einführen wollen, müssen eine entsprechende, von der jeweiligen internationalen Handelsorganisation ausgestellte Lizenz vorlegen.

Ausreise  

Nicht-Einwohner müssen sich bei Ankunft beim spanischen Zoll melden und erhalten ein Zollzertifikat über die jeweilige Fremdwährung oder spanische Pesetas, die ausgeführt werden sollen. Spanien beschränkt die Ausfuhr von Gemälden berühmter Künstler. Wenn Reisende solche Kunstwerke ausführen möchten, müssen sie eine entsprechende Quittung vorlegen. Diese Kunstwerke unterliegen einer strengen Inspektion.

Reisende, die keine Staatsbürger anderer EU-Länder sind, können eine Rückerstattung der Steuer auf die in Spanien erworbenen Gegenstände beantragen. Gemäß spanischem Gesetz muss der Reisende mindestens 90,15 EU an einem Tag ausgeben, um eine Steuerbefreiung zu erhalten. Wichtiger Hinweis: Nur Gegenstände, die in Geschäften mit der Kennzeichnung „TaxRefund“, „TaxFree“ oder „EuroFreeTax“ erworben wurden, sind zur Rückerstattung der Steuer qualifiziert. Des Weiteren müssen diese Gegenstände innerhalb eines bis drei Monaten vor Ausreise erworben worden sein. Alkohol und Tabakprodukte, Gegenstände, die von der Mehrwertsteuer befreit sind und Gegenstände, die außerhalb Spaniens verwendet wurden, sind nicht für die Rückerstattung der Steuer qualifiziert. Gegenstände, die die Eigentümer nicht mit sich führen, sind nicht für die Rückerstattung der Steuer qualifiziert.

 

Visa 

Spanien hat das Schengen-Abkommen unterzeichnet. Chinesische Staatsbürger, die nach Spanien reisen wollen, können bei der spanischen Botschaft in China ein Visum beantragen. Wenn Sie mehrere Schengen-Länder auf einer einzigen Reise besuchen wollen, sollten Sie ein Visum für das Land beantragen, in dem Sie sich die längste Zeit aufhalten werden. Verwenden Sie das Formular für den Visumsantrag des Landes, bei dem Sie das Visum beantragen wollen. Mit einem Schengen-Visum dürfen Inhaber sich bis zu 90 Tage auf einer Reise oder bis zu 90 Tage nacheinander auf mehreren Reisen innerhalb von einem halben Jahr aufhalten. Ein Visum kann prinzipiell nicht verlängert werden. Langzeitvisa gestatten einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen und werden durch das jeweilige Schengen-Land ausgestellt.

Bis 2010 waren 26 Staaten dem Schengen-Abkommen angeschlossen: Deutschland, Frankreich, Spanien, Portugal, Niederlande, Belgien, Luxemburg, Italien, Griechenland, Österreich, Finnland, Norwegen, Island, Schweden, Dänemark, Tschechische Republik, Slowakei, Polen, Ungarn, Estland, Lettland, Litauen, Slowenien, Malta, Schweiz und Liechtenstein.

 

Gebräuche 

„Ladies First“ gilt auch hier, ob beim Aufzug, Bus oder beim Essen. Bei formellen Anlässen geben Spanier ihren Gästen zur Begrüßung die Hand. Gute Freunde, Verwandte, Paare und alte Bekannte nehmen sich in den Arm und küssen sich auf die Wange. Die rechte Wange kommt dabei vor der linken.

Spanier verwenden beim Essen Servietten. Erst, wenn der Gastgeber seine Serviette entfaltet, dürfen die anderen nachfolgen. Die Serviette wird auf die Beine, den Tisch oder die Brust gelegt. Spanier essen mit Messer und Gabel. Die Gabel befindet sich links vom Teller, das Messer rechts. Beginnen Sie mit dem Besteck von außen. Nachdem Sie fertig sind, legen Sie Messer und Gabel zusammen auf die rechte Seite des Tellers. Dies bedeutet, dass Sie fertig gegessen haben.

 

Botschaft und Generalkonsulat 

Spanische Botschaft in China 

Anschrift: 9 Sanlitun Road, Chaoyang District, Beijing

Tel.: +86-10-65323629/1445/3728

Fax: +86-10-65323401

E-Mail: cog.pekin.vis@maec.es

Website: http://www.spainvisa-china.com/

Öffnungszeiten: 8:00 Uhr – 14:30 Uhr, montags bis freitags

 

Spanisches Generalkonsulat in Shanghai  

Anschrift: Rooms 301/303/305, 12 Zhongshan East Road 1, Huangpu District, Shanghai

Tel.: +86-21-63213543

Fax: +86-21-63211396/1726

E-Mail: cog.shanghai.vis@maec.es

Bürozeiten: 9:00 Uhr – 13:00 Uhr (montags bis freitags)

 

Spanisches Generalkonsulat in Guangzhou 

Anschrift: Rooms 501/507/508, F5, Fuli Center, 10 Huaxia Road, Zhujiang New Town, Guangzhou, Guangdong

Postleitzahl: 510623

Tel.: +86-20-38927185/38928909

Fax: +86-20-38927197

E-Mail: cog.canton.vis@maec.es

Öffnungszeiten: 9:00 Uhr – 13: 00 Uhr, 14: 00 Uhr – 17:00 Uhr montags bis donnerstags; 9:00 Uhr – 15:00 Uhr freitags

Konsularische Vertretungen: Guangdong, Fujian, Hunan, Guangxi, Hainan, Yunnan, Guizhou

 

Spanisches Generalkonsulat in Hongkong 

Anschrift: F8, Printing House 18, Ice House St.-Central

Tel.: +852-25253041/42

Fax: +852-28772407

Öffnungszeiten: 08:30 Uhr – 16:00 Uhr (montags bis freitags)

 

Spannung und Steckdosen 

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* Obige Informationen dienen lediglich als Referenz. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Botschaft.

* Weitere Informationen zu Visa finden Sie auf der Website Star Alliance