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Spanien
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Vorschriften für die Ein- und Ausfuhr von Gegenständen nach und aus Spanien | ![]() |
Einreise
Gemäß den spanischen Zollbestimmungen dürfen Reisenden keine Drogen und andere Schmuggelware sowie keine Fälschungen oder Raubkopien einführen. Diese Gegenstände werden vom Zoll beschlagnahmt. Der Wert zollfreier Gegenstände darf 175 EUR (für Reisende über 15) oder 90 EUR (für Reisende unter 15) nicht überschreiten.
Die vorgeschriebene Obergrenze für Mengen zollfreier Gegenstände: (a) 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Tabak; (b) 1 Liter Spirituosen mit über 22 % Alkohol oder 2 Liter Wein oder alkoholische Getränke mit weniger als 22 % Alkohol; (c) 50 Gramm Parfum oder 0,25 Liter Eau de Toilette; (d) 500 Gramm Kaffee oder 200 Gramm Espresso; (e) 100 Gramm Tee oder 40 Gramm Teekonzentrat.
Reisende, die gefährdete Wildtier- oder Pflanzenarten nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen nach Spanien einführen wollen, müssen eine entsprechende, von der jeweiligen internationalen Handelsorganisation ausgestellte Lizenz vorlegen.
Ausreise
Nicht-Einwohner müssen sich bei Ankunft
beim spanischen Zoll melden und erhalten ein Zollzertifikat über die jeweilige
Fremdwährung oder spanische Pesetas, die ausgeführt werden sollen. Spanien
beschränkt die Ausfuhr von Gemälden berühmter Künstler. Wenn Reisende solche
Kunstwerke ausführen möchten, müssen sie eine entsprechende Quittung vorlegen.
Diese Kunstwerke unterliegen einer strengen Inspektion.
Reisende, die keine Staatsbürger anderer
EU-Länder sind, können eine Rückerstattung der Steuer auf die in Spanien
erworbenen Gegenstände beantragen. Gemäß spanischem Gesetz muss der Reisende
mindestens 90,15 EU an einem Tag ausgeben, um eine Steuerbefreiung zu
erhalten. Wichtiger Hinweis: Nur Gegenstände, die in Geschäften mit der
Kennzeichnung „TaxRefund“, „TaxFree“ oder „EuroFreeTax“ erworben wurden, sind
zur Rückerstattung der Steuer qualifiziert. Des Weiteren müssen diese
Gegenstände innerhalb eines bis drei Monaten vor Ausreise erworben worden sein.
Alkohol und Tabakprodukte, Gegenstände, die von der Mehrwertsteuer befreit sind
und Gegenstände, die außerhalb Spaniens verwendet wurden, sind nicht für die
Rückerstattung der Steuer qualifiziert. Gegenstände, die die Eigentümer nicht
mit sich führen, sind nicht für die Rückerstattung der Steuer qualifiziert.
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Visa | ![]() |
Bis 2010 waren 26 Staaten dem Schengen-Abkommen angeschlossen: Deutschland, Frankreich, Spanien, Portugal, Niederlande, Belgien, Luxemburg, Italien, Griechenland, Österreich, Finnland, Norwegen, Island, Schweden, Dänemark, Tschechische Republik, Slowakei, Polen, Ungarn, Estland, Lettland, Litauen, Slowenien, Malta, Schweiz und Liechtenstein.
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Gebräuche | ![]() |
„Ladies First“ gilt auch hier, ob beim Aufzug, Bus oder beim Essen. Bei formellen Anlässen geben Spanier ihren Gästen zur Begrüßung die Hand. Gute Freunde, Verwandte, Paare und alte Bekannte nehmen sich in den Arm und küssen sich auf die Wange. Die rechte Wange kommt dabei vor der linken.
Spanier verwenden beim Essen Servietten. Erst, wenn der Gastgeber seine Serviette entfaltet, dürfen die anderen nachfolgen. Die Serviette wird auf die Beine, den Tisch oder die Brust gelegt. Spanier essen mit Messer und Gabel. Die Gabel befindet sich links vom Teller, das Messer rechts. Beginnen Sie mit dem Besteck von außen. Nachdem Sie fertig sind, legen Sie Messer und Gabel zusammen auf die rechte Seite des Tellers. Dies bedeutet, dass Sie fertig gegessen haben.
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Botschaft und Generalkonsulat | ![]() |
Spanische Botschaft in China
Anschrift: 9 Sanlitun Road, Chaoyang District, Beijing
Tel.: +86-10-65323629/1445/3728
Fax: +86-10-65323401
E-Mail: cog.pekin.vis@maec.es
Website: http://www.spainvisa-china.com/
Öffnungszeiten: 8:00 Uhr – 14:30 Uhr, montags bis freitags
Spanisches Generalkonsulat in Shanghai
Anschrift: Rooms 301/303/305, 12 Zhongshan East Road 1,
Huangpu District, Shanghai
Tel.: +86-21-63213543
Fax: +86-21-63211396/1726
E-Mail: cog.shanghai.vis@maec.es
Bürozeiten: 9:00 Uhr – 13:00 Uhr (montags bis freitags)
Spanisches Generalkonsulat in Guangzhou
Anschrift: Rooms 501/507/508, F5, Fuli Center, 10 Huaxia
Road, Zhujiang New Town, Guangzhou, Guangdong
Postleitzahl: 510623
Tel.: +86-20-38927185/38928909
Fax: +86-20-38927197
E-Mail: cog.canton.vis@maec.es
Öffnungszeiten: 9:00 Uhr – 13: 00 Uhr, 14: 00 Uhr – 17:00 Uhr montags bis donnerstags; 9:00 Uhr – 15:00 Uhr freitags
Konsularische Vertretungen: Guangdong, Fujian, Hunan, Guangxi, Hainan, Yunnan, Guizhou
Spanisches Generalkonsulat in Hongkong
Anschrift: F8, Printing House 18, Ice House St.-Central
Tel.: +852-25253041/42
Fax: +852-28772407
Öffnungszeiten: 08:30 Uhr – 16:00 Uhr (montags bis freitags)
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Spannung und Steckdosen | ![]() |
* Obige Informationen dienen lediglich als Referenz. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Botschaft.
* Weitere Informationen zu Visa finden Sie auf der Website Star Alliance